Landesförderung für die Rothemanner Kirmes
Vereinsgemeinschaft Rothemann unterstützt Kolpingsfamilie und Kirmesgesellschaft
Gute Nachrichten für die Rothemanner Kirmesgesellschaft: Das Land Hessen unterstützt die Pflege des örtlichen Kirmesbrauchtums aus der hessischen Brauchtumsförderung.
Die Kirmes hat in Rothemann eine lange Tradition und ist aus dem Dorfleben kaum wegzudenken. Umso mehr freut sich die Vereinsgemeinschaft Rothemann (VGR), dass sie gemeinsam mit der Kolpingsfamilie diese Förderung auf den Weg bringen konnte. Den Förderantrag hatte Felix Otto von der Kolpingsfamilie ausgearbeitet, die Antragstellung übernahm die VGR.
Bei einem gemeinsamen Treffen überreichten der VGR-Vorsitzende Oskar Kanne und Schriftführer Klaus Mölter den Förderbescheid persönlich an den Kolping-Vorsitzenden Bernd Pompe und Mitglieder der Kirmesgesellschaft.
Besonders erfreulich: Alle beantragten Kostenpositionen im Gesamtwert von rund 8.000 Euro wurden anerkannt. Die Landesförderung beträgt 4.632 Euro. Die Mittel tragen dazu bei, das traditionelle Kirmesbrauchtum in Rothemann zu erhalten und auch für kommende Generationen lebendig zu halten.
„Die Kirmes gehört zu Rothemann einfach dazu. Deshalb freuen wir uns, dass wir die Kirmesgesellschaft unterstützen und gemeinsam diese Förderung nach Rothemann holen konnten“, so VGR-Vorsitzender Oskar Kanne.
Die Förderung ist zugleich eine schöne Anerkennung für das Engagement der jungen Menschen, die das Kirmesbrauchtum in Rothemann Jahr für Jahr mit Leben füllen.
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